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Das Beratungsunternehmen von Mitte-Nationalrat Gerhard Pfister, «Pfister Schnieper Consulting AG», macht es fast schon unverschämt ehrlich: Die Firma wirbt auf deren Website mit, «als Nationalrat und Parteipräsident, sowie in diversen Funktionen auf kommunaler und regionaler Ebene verfügen wir über fundierte Kenntnisse und Kompetenzen, sie in sämtlichen politischen Prozessen und Gremien zu begleiten und vertreten». Was hier verkauft wird, ist eine politische Biografie mitsamt Netzwerk, Zugang und Einfluss.

Wie sich die Funktionen von Volksvertretung und Lobbyismus problematisch vermischen, hat der Tages-Anzeiger kürzlich am Beispiel von Benjamin Mühlemann aufgezeigt. Der FDP-Ständerat sitzt in der Finanzkommission – einem Gremium, das über Gesetze entscheidet, die private Unternehmensinteressen direkt betreffen. Gleichzeitig berät Mühlemann über die PR-Firma IRF Reputation mutmasslich solche Unternehmen. Welche Kunden das sind, muss er nicht offenlegen. Denn Parlamentsmitglieder müssen angeben, wer ihre Arbeitgeber sind, aber nicht, was diese für Kunden haben. Im Falle von Beratungs- oder Lobbyfirmen ist das problematisch. Eine Gesetzeslücke, die sich laut Lobbywatch-Vorstand Balz Oertli «sehr leicht» zur Verschleierung von Interessenkonflikten nutzen lässt.

Mühlemann und Pfister stehen nicht allein. Laut Lobbywatch-Datenbank halten 41 Parlamentsmitglieder insgesamt 46 aktive Mandate im Bereich Consulting und PR – rechnet man die Verbindungen ihrer Zutrittsberechtigten hinzu, sind es sogar 111 Parlamentarier*innen. Was viele dieser Tätigkeiten eint: Ihr Geschäftsmodell lebt von politischem Zugang, Vernetzung und Einfluss auf die öffentliche Wahrnehmung – also von genau dem, was ein Parlamentsmandat bietet.

Solche Mandate sind nicht per se problematisch. Problematisch werden sie dort, wo die Grenze zwischen gewählter Volksvertretung und bezahlter Beratung zu verschwimmen beginnt. Wer sich im Bundeshaus in privatem Auftrag bewegt, befindet sich schnell in einem Rollenkonflikt: Vertrete ich gerade meine Wählerschaft – oder meinen Kunden? Das eigentliche Problem ist dabei die Unsichtbarkeit. Wähler*innen wissen nicht, wessen Interessen ihr Ratsmitglied vertritt, wenn es abstimmt – und wie viel es dafür erhält.

Zwei Wege, ein Ziel

Dass die Geheimhaltung von Mandaten und Kunden überhaupt möglich ist, ist den laschen Offenlegungspflichten des Parlamentsgesetzes, und deren noch lascheren Einhaltung durch Parlamentsmitglieder, geschuldet.

Die Verschleierungsmechanismen folgen zwei Mustern. Entweder werden Parlamentarier*innen bei einer bestehenden PR- oder Public-Affairs-Firma angestellt, wie Benjamin Mühlemann. Was die Parlamentsmitglieder dort konkret leisten und für wen, ist aus den Angaben, die die Ratsmitglieder gegenüber den Parlamentsdiensten machen müssen, meist nicht ersichtlich, denn dort müssen sie nur die Anstellung bei der PR-Agentur deklarieren.

Das zweite und deutlich verbreitetere Muster ist: Die eigene Firma. Thomas Aeschi, SVP-Fraktionspräsident, führt die Aeschi & Company GmbH, die laut Handelsregister Beratungsdienstleistungen anbietet. Öffentlich lässt sich nicht mehr über die Firma in Erfahrung bringen, sie besitzt keine Website. Und auch Gregor Rutz (Rutz & Partner Consulting GmbH), Thomas de Courten (Salex GmbH, Politcom) und Esther Friedli (Polestica GmbH) haben eigene Beratungsunternehmen.

In der Mitte-Fraktion fällt neben Gerhard Pfister (Pfister Schnieper Consulting AG, Pfister & Netzwerk) Philipp Kutter mit der KutterKommunikation GmbH und Lorenz Hess mit der Hess Advisum GmbH in die Kategorie der PR und Consulting-Unternehmen.

Auch linke Politiker*innen sind mit Agenturen im Kommunikations- und PR-Bereich verbunden: etwa die abgetretenen Grünen-Nationalräte Balthasar Glättli (Politbüro Kampagnen&Webdesign) und Aline Trede (Kampagnerei Trede), die Grünen-Nationalrätin Sibel Arslan (Sidus Consulting) sowie SP-Politiker Jon Pult, der im Verwaltungsrat der Feinheit AG sitzt.

Ausser Konkurrenz läuft die FDP. Sowohl in der Zahl der Fälle als auch in der Explizitheit, mit der politisches Kapital vermarktet wird. Die frühere Parteipräsidentin Petra Gössi führt die Gössi Consulting AG, die laut Handelsregister strategische Beratung in den Bereichen Wirtschaft, Public Affairs und Kommunikation anbietet. Christian Wasserfallen führt die Wasserfallen Management GmbH, deren Website auf ein «breites Beziehungsnetz in Industrie, Verbänden und Politik» verweist. Weitere FDP-Parlamentsmitglieder im selben Feld: Thierry Burkart (Burkart Advisory GmbH. Maja Riniker (Riniker AG), Hans-Peter Portmann (H.P. Portmann Consulting), Damian Müller (MüPa.Beratung GmbH) und Marcel Dobler (Dobler.Swiss).

 

Die Krux mit dem Milizsystem

Konfrontiert mit unserer Recherche, antworten mehrere Parlamentarier*innen mit demselben Argument: Bei ihrer Firma handle es sich nicht um ein eigentliches Beratungsunternehmen, sondern um ein Vehikel zur korrekten Abrechnung von privaten Mandatseinkünften. Petra Gössi, FDP-Nationalrätin und frühere Parteipräsidentin, schreibt: «Die AG verwende ich aktuell, um die Mandate, die ich als bezahlt angegeben habe, abzurechnen.» Thierry Burkart, FDP-Parteipräsident und Geschäftsführer der Burkart Advisory GmbH, erklärt, die Gesellschaft sei aus Gründen der Pensionskassenversicherung aufgebaut worden.

Das Argument ist nachvollziehbar und ist etwa auch im Journalismus oder der Kunst weit verbreitet. Wer Honorare aus mehreren Quellen bezieht, hat tatsächlich ein Problem mit AHV- und Pensionskassenpflicht. Eine GmbH kann hier Abhilfe schaffen.

Was das Argument nicht erklärt: die Zweckartikel. Wer eine Gesellschaft nur zur Abrechnung braucht, wählt einen neutralen Eintrag. Müller hat «Beratung in politischen Fragen» eintragen lassen. Pfister & Netzwerk verspricht auf ihrer Website explizit mit dem «Zugang zu Entscheidungsträgern, Experten und Interessensvertretern aus Politik, Wirtschaft und Bildungswesen.»

Das Argument erklärt auch eines nicht: die mangelnde Transparenz über die tatsächlichen Auftraggeber etwa. Viele Schweizer Lobbyagenturen und Public-Affairs-Firmen wie etwa Furrerhugi oder Farner veröffentlichen ihre Mandate und Klient*innen inzwischen proaktiv – im Sinne demokratischer Rechenschaftspflicht.

Wir haben betroffene Parlamentarier*innen deshalb konkret gefragt, welche Aufträge ihre Gesellschaften derzeit betreuen und für wen sie tätig sind. Im Fall von Nationalrat Jon Pult ist die Lage klar: Er sitzt im Verwaltungsrat der Kommunikationsagentur Feinheit AG und erhält dafür jährlich 15’000 Franken, wie er gegenüber Lobbywatch schon im Januar angab. Die Agentur veröffentlicht ihre Aufträge auf der Website transparent – darunter zahlreiche Initiativkampagnen sowie Projekte für linke Parteien, Gewerkschaften und NGOs. Die Grünen-Nationalrätin Sibel Arslan (Sidus Consulting GmbH) reagierte auf unsere Anfrage nicht.

Weitere Parlamentsmitglieder, die auf unsere Anfragen antworteten, taten es überwiegend ausweichend.
Maja Riniker, FDP-Nationalrätin, zur Vergütung ihrer Riniker AG:

«Bezüge aus privaten Mandaten muss ich nicht offenlegen.»

Gerhard Pfister verzichtet auf Angaben über die gesetzlich vorgeschriebenen hinaus.

Esther Friedli streicht hervor, dass ihre Firma bereits vor ihrer Wahl gegründet worden sei und dass sie das letzte politisch relevante Mandat 2020 abgegeben habe. Seither betreue sie nur noch wenige Mandate in der «allgemeinen Kommunikations-Unterstützung von kleinen, regionalen Unternehmen». Ein öffentliches Interesse an der Offenlegung sehe sie nicht und überlässt somit die Beurteilung, ob ein Interessenkonflikt besteht, gleich sich selbst.

Das Phänomen der Consulting-Tätigkeiten von Parlamentarier*innen verordnet Sarah Bütikofer, Politikwissenschaftlerin beim Forschungsinstitut Sotomo, im Kontext des Milizsystems:

«Das Milizparlament auf nationaler Ebene ist schon lange nur noch eine theoretische Idee, aber nicht gelebte Praxis.»

Man könne auf nationaler Ebene nicht mehr im Nebenamt seriös Politik machen und doch seien die Entschädigungen zu tief, um ausschliesslich davon zu leben. Heraus komme, was Bütikofer das «Durchwursteln-System» nennt: Parlamentarier*innen nehmen Mandate an, weil sie damit ein Einkommen generieren können – und setzen dabei ihre politische Biografie als Verkaufsargument ein.

Dass dieses Phänomen in bürgerlichen Fraktionen dichter ausgeprägt ist, erklärt Bütikofer mit einer doppelten Milieulogik: Beratungsfirmen arbeiteten primär mit wirtschaftlichen Interessengruppen zusammen – und es seien mehrheitlich bürgerliche Ratsmitglieder, die mit diesen Gruppen vernetzt sind. Linke Parlamentarier*innen seien «nicht nur im falschen Netzwerk verankert, sondern bringen auch nicht das mit, was die Consulting-Kundschaft wünscht».

Einordnung der Vergütungen

Nicht deklariert, nicht sanktioniert

Gut ein halbes Dutzend Politiker*innen haben nicht auf unsere Anfragen geantwortet – oder nur ausweichend. Lars Guggisberg, SVP-Nationalrat und seit März 2025 Gesellschafter der LG Beratung GmbH, antwortete zwar, doch seine Antwort wirft mehr Fragen auf als sie beantwortet. Den Zweck des Unternehmens, so Guggisberg, könne man dem Handelsregister entnehmen. Gegenüber den Parlamentsdiensten hat er die Beteiligung bislang nicht deklariert – obwohl Parlamentsgesetz Art. 11 dazu verpflichtet. Auf Nachfrage beruhigte er: «Die GmbH betrifft kein Mandat, das nicht bereits deklariert ist.» Wer das überprüfen kann, bleibt offen.

Das Beispiel Guggisberg zeigt, was mit dem Transparenzsystem strukturell nicht stimmt: Es gibt niemanden, der kontrolliert. Die Parlamentsdienste erfassen, was Parlamentarier*innen selbst angeben. Sanktionen bei Verstössen sind gesetzlich nicht vorgesehen.

Nachmeldungen nicht deklarierter Ämter, sagt Sarah Bütikofer, erfolgten «vor allem aufgrund einer wachsamen Zivilgesellschaft und der Medien, aber nicht aufgrund eines Urteils oder ähnlichem».

Dabei sollten alle politischen Beratungs- und Vertretungsmandate offengelegt werden müssen, sagt Bütikofer. Als Vorbild nennt sie das EU-Transparenzregister, das Beratungsfirmen verpflichtet, nicht nur ihre Kunden, sondern auch die jährlichen Einnahmen pro Kunde offenzulegen. In der Schweiz ist das derzeit undenkbar.

Eine besondere Lücke betrifft die indirekten Mandate: Wer Einkünfte über eine eigene GmbH abrechnet, muss seine Kunden nicht deklarieren. Falls strengere Offenlegungspflichten politisch nicht durchsetzbar seien, so Bütikofer, sollte zumindest gelten: Wer gegen bestehende Regeln verstösst, muss mit Konsequenzen rechnen können. Bislang bleiben Verstösse folgenlos.

Transparenz und ihre Folgen

Ob strengere Offenlegungspflichten das Parlament grundlegend verändern würden, bezweifelt die Politologin. Der Deutsche Bundestag habe die Regeln in den vergangenen zwanzig Jahren wiederholt verschärft, «ohne dass dies den Parlamentsbetrieb stark verändert hätte». Interessenbindungen seien für den Wahlentscheid «sicher nicht die treibende Kraft». Was sich ändern würde: die Sichtbarkeit. Und damit vielleicht die Debatte.

Die eigentliche Frage ist eine andere: ob ein Parlament, in dem die politische Funktion systematisch als kommerzielle Ressource genutzt wird und in dem Verstösse gegen Deklarationspflichten folgenlos bleiben, seinem demokratischen Selbstverständnis genügt. Ob das geändert werden soll, müsste paradoxerweise ebenjenes Parlament entscheiden.

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