(Bild: von Wikimedia Commons)
Der ehemalige FDP-Nationalrat Christian Lüscher entschied 2017 als Mitglied der Gerichtskommission über die Wiederwahl von Bundesanwalt Michael Lauber. Gleichzeitig arbeitete er als Anwalt für den Staat Israel. Sein Auftrag: Lauber dazu bewegen, eine Strafanzeige gegen Israels frühere Aussenministerin Tzipi Livni nicht weiterzuverfolgen. Das zeigen geleakte E-Mails aus dem israelischen Justizministerium, wie die WOZ berichtete.
Ein Politiker entscheidet über die berufliche Zukunft eines Bundesanwalts. Gleichzeitig nimmt er als Anwalt ein Mandat an, das genau diesen Bundesanwalt zum Adressaten hat. Hier verschwimmen zwei Rollen, die strikt getrennt gehören.
Lüscher selbst sieht laut WOZ kein Problem. «Es gibt keine Doppelrolle», antwortete er. Mehr sage er nicht: Das Berufsgeheimnis verbiete es ihm, Mandate offenzulegen. Damit ist Lüscher im Recht. Anwält:innen müssen ihre Mandate nicht offenlegen, auch nicht als Parlamentarier:innen.
Genau hier liegt aber auch das Problem: Alle anderen Palramentarier:innen müssen ihre Mandate offenlegen. Nur die Anwält:innen im Bundeshaus entscheiden selbst, ob ein Mandat mit ihrer politischen Rolle kollidiert. Die Wähler:innen erfahren nichts.
Lüscher hat nicht zum ersten Mal Mühe, seine beiden Tätigkeiten auseinanderzuhalten. 2021 erwirkte er als Anwalt eine superprovisorische Verfügung gegen die Recherchplattform Gotham City. Sie sollte verhindern, dass die Plattform über den indonesischen Palmölbaron und Steuerschuldner Hashim Djojohadikusumo berichtet. Zur gleichen Zeit sass Lüscher im FDP-Komitee für das Freihandelsabkommen mit Indonesien. 2015 vertrat er den Sohn des nigerianischen Ex-Diktators Sani Abacha im Streit um blockierte 1,1 Milliarden Dollar. Parlamentarisch arbeitete er damals an der Lex Duvalier mit, dem Gesetz zur Rückgabe von Potentatengeldern.
Lüscher ist kein Einzelfall. Von den 246 Mitgliedern in National- und Ständerat haben 52 ein juristisches Studium abgeschlossen. Das ist jede:r fünfte. In den Rechtskommissionen liegt der Anteil bei rund zwei Dritteln. Sie alle dürfen selbst entscheiden, für wen sie arbeiten.
Die Anwaltslobby im Bundeshaus ist stark. Und sie wehrt sich erfolgreich gegen eine stärkere Regulierung ihrer Branche, zum Beispiel wenn es um Geldwäscherei geht. Die Financial Action Task Force (FATF), ein internationales Gremium gegen Geldwäscherei, kritisiert die Schweiz seit Jahren. Sie unterstelle Anwält:innen, Notar:innen und Treuhänder:innen nicht den international gängigen Geldwäschereisorgfalts- und Meldepflichten. Zuletzt sagte sie das im Länderbericht 2023.
Zwei Mal hat der Bundesrat bereits versucht, Anwält:innen nicht nur wenn sie Geld verwalten, sondern auch wenn sie Kund:innen beraten, dem Geldwäschereigesetz zu unterstellen. Herausgekommen ist eine zahnlose Minimallösung. Beim ersten Versuch 2020 strich das Parlament die Berater ganz aus dem Entwurf. Sogar der damalige Bundesrat Ueli Maurer warnte vergeblich, man dürfe das Bild des Finanzplatzes nicht «aufs Spiel setzen, nur um die Anwälte zu schützen». Im zweiten Anlauf kam die Vorlage 2025 durch. Doch das Resultat ist mager. Anwält:innen, Notar:innen und Berater:innen unterstehen den Sorgfaltspflichten nur bei «risikobehafteten» Tätigkeiten. Die FDP und SVP stimmten geschlossen gegen die strengeren Regeln.
Niemand sei Richter in eigener Sache, heisst es eigentlich. Im Bundeshaus gilt dies offenbar nicht: Die Anwält:innen entscheiden selbst über ihre Mandate und Sie entscheiden auch, ob dies so in Ordnung ist. Anwält:innen müssen ihre Mandanten nicht offenlegen, sie unterstehen dem Anwaltsgeheimnis. Aber wenn eklatante Interessenkonflikte bestehen, sollten sie verpflichtet werden, in den Ausstand zu treten.













