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(Bild: Christian Frei)

Der Nationalrat hat ein Einsehen und macht einen Schritt in Richtung Transparenz bei der Finanzierung von Parteien und Kampagnen.

Wenn Nadine Masshardt nach einer Debatte über mehr Transparenz in der Politikfinanzierung lachend aus dem Bundeshaus tritt, muss drinnen Aussergewöhnliches passiert sein. Zu oft hat die Berner SP-Nationalrätin und Ko-Präsidentin des Komitees für die Transparenzinitiative in den vergangenen Jahren miterleben müssen, wie die bürgerlichen Mehrheiten in beiden Räten sich mit Händen und Füssen dagegen wehrten, die Finanzierung von Parteien und politischen Kampagnen auch nur ansatzweise offenzulegen.

Nun hat aber der Nationalrat einer parlamentarischen Initiative zugestimmt, die die zentralen Anliegen der Transparenzinitiative aufnimmt – und in einem entscheidenden Punkt sogar weiter geht.

Zur Erinnerung: Die Initiative fordert, dass Zuwendungen an politische Parteien ab einem Betrag von 10 000 Franken von den Parteien deklariert werden müssen. Ebenso sollen Parteien und Komitees detailliert Rechenschaft ablegen, wenn eine Kampagne oder ein Wahlkampf mehr als 100 000 Franken kostet.

Bürgerliche Ratsmitglieder wehrten sich heftig und brachten letztes Jahr im Ständerat schliesslich eine parlamentarische Initiative ein, die die ursprünglichen Absichten der Initiantinnen und Initianten ad absurdum führten: Spenden sollten erst ab 25 000 Franken offen gelegt werden, Wahlkampf- und Abstimmungsbudgets erst ab einer Höhe von 250 000 Franken – Summen, die für Schweizer Verhältnisse so hoch sind, dass das Gesetz kaum je greifen würde.

Bereits im Vorfeld der Nationalratsdebatte senkte aber die zuständige Ständeratskommission den Schwellenwert für Kampagnen und Abstimmungskämpfe überraschend auf 50 000 Franken. Jetzt nahm der Nationalrat einen Kompromissvorschlag von Andri Silberschmidt (FDP, ZH) überraschend deutlich an: Spenden an Parteien sollen demnach ab 15 000 Franken offen gelegt werden, die Ausgaben für Kampagnen und Abstimmungen aber schon ab 50 000 Franken.

Noch gibt es Hürden: Die Vorlage geht noch einmal in den Ständerat. Dieser muss unter anderem noch einmal darüber befinden, ob Ausgaben für Ständerats-Wahlkämpfe ebenfalls unter das Gesetz fallen. Ursprünglich hatte die Mehrheit der Kleinen Kammer dies – nicht ganz uneigennützig – abgelehnt. Die Begründung erinnerte an ein Versteckspiel: Ständeratswahlen fielen in die Kompetenz der Kantone, nicht des Bundes. Auch über die Sanktionen bei mutwilligen Verstössen gegen die Transparenzbestimmungen muss der Ständerat noch einmal entscheiden.

«Das ist ein entscheidender Schritt in Richtung mehr Transparenz bei der Politikfinanzierung», sagt Nadine Masshardt. Die goldene Brücke für den Rückzug der Initiative ist gebaut, und der Bund geht – endlich – in die Richtung, die primär von den welschen Kantonen seit einiger Zeit vorgespurt wird. Jetzt muss der Ständerat nur noch die letzten Steine einsetzen.

Die Initiative sollte eigentlich noch dieses Jahr zur Abstimmung kommen. Nun ist plötzlich ein Rückzug denkbar, weil die zentralen Forderungen mit wenigen Ausnahmen erfüllt sind.

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