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Parteienfinanzierung: Die Kantone machen es vor

21.02.2021 09:57 – Elodie Müller und Julia Jeanloz

Der Kanton Freiburg hat seit dem 1. Januar ein Transparenzgesetz, im Wallis arbeitet man daran, und auch der Waadtländer Staatsrat präsentiert jetzt eine Regelung. Die Kantone machen vorwärts – und im Bundeshaus versucht man, das Rad der Zeit zurückzudrehen.

Anfang Februar legte die Waadtländer Regierung dem Parlament einen Entwurf für die Revision des Gesetzes über die Ausübung der politischen Rechte vor. Der Hauptpunkt: die finanzielle Transparenz des politischen Lebens. Der Staatsrat schlägt darin vor, dass die im Grossen Rat vertretenen Parteien, die Gemeinden mit mehr als 10‘000 Einwohnern, aber auch die Komitees, die an Wahlkämpfen oder Abstimmungen beteiligt sind, ihre Jahresrechnungen veröffentlichen. Alle diese Akteure sowie die Kandidaten für die eidgenössischen Räte, den Staatsrat, den Grossen Rat müssen demnach erhaltene Spenden offenlegen: Privatpersonen ab 5000 Franken, juristische Personen – also Parteien und Abstimmungskomitees bereits ab 3000 Franken.

Laut der zuständigen Staatsrätin Christelle Luisier Brodard (FDP) ist es das Ziel, dass diese Regelung bereits am 1. Januar 2022 in Kraft tritt – also noch vor den nächsten kantonalen Wahlen. Für Luisier Brodard sind drei Elemente essenziell: «Erstens das Vertrauen zwischen den Behörden, den Institutionen und der Bevölkerung – insbesondere angesichts der aktuellen Gesundheitskrise. Zweitens muss die Bevölkerung informiert werden. Eine Abstimmung muss in voller Kenntnis der Sachlage erfolgen. Schliesslich geht es um die Verhinderung von Korruption.»

Diese Argumente schwingen auch bei der eidgenössischen Transparenzinitiative mit: «Das ist ein wichtiges Signal in Richtung Bern», freut sich die Berner SP-Nationalrätin Nadine Masshardt, Co-Präsidentin des Initiativkomitees: «Der Kanton Waadt reiht sich damit in die Liste der Kantone ein, die mehr Transparenz bei der Finanzierung des politischen Lebens fordern.». Mittlerweile haben die meisten französischsprachigen Kantone Transparenzgesetze eingeführt (Freiburg, Genf, Neuenburg), ebenso das Tessin, Schwyz und Schaffhausen, wobei die Schwellen, ab welchem Betrag Spender offen gelegt werden müssen, von Kanton zu Kanton unterschiedlich sind.

Kafkaeske Argumente des Bundesrates

Das ist die gute Nachricht. Umso unverständlicher ist jedoch, dass man sich auf eidgenössischer Ebene mit der Transparenz in der Parteien- und Wahlkampffinanzierung noch immer ungemein schwer tut. So bleibt die Schweiz bis auf Weiteres der einzige Mitgliedsstaat des Europarates, der keine Regelungen zu diesem Thema hat.

Die von einem Bündnis aus primär linken und zivilgesellschaftlichen Organisationen eingereichte Volksinitiative «Für mehr Transparenz in der Politikfinanzierung», die vermutlich noch dieses Jahr zur Abstimmung kommt, will das ändern. Der Bundesrat hat sie jedoch zur Ablehnung empfohlen, weil sie mit den Besonderheiten des schweizerischen politischen Systems unvereinbar seien. Dazu das merkwürdige Argument, es sei zweifelhaft, ob finanzielle Mittel einen überwiegenden Einfluss auf den politischen Erfolg haben.

Ein indirekter Gegenvorschlag zur Initiative wird derzeit im Ständerat und im Nationalrat diskutiert. Umstrittener Punkt: Ab welcher Höhe Spenden an Bundeskampagnen offen gelegt werden. Während die Initiative einen Schwellenwert von 10 000 Franken fordert, haben die bürgerliche Mehrheiten in den Räten diesen auf 25 000 Franken erhöht. Zuwendungen in dieser Höhe sind in der Schweiz jedoch praktisch inexistent, womit das Transparenzgesetz wirkungslos würde.

Darüber hinaus hatte die Staatspolitische Kommission (SPK) des Ständerats eine Ausnahmeklausel eingebaut – ausgerechnet für die Wahlen in die kleine Kammer. Ihr Argument: Diese Wahl sei eine kantonale Angelegenheit. Immerhin gibt die SPK des Nationalrats nun Gegensteuer: Sie will, dass auch Ständeräte ihre Wahlkampfbudgets offenlegen müssen.

Noch ein langer Weg

Die anhaltende Intransparenz bei der Finanzierung von Schweizer Parteien, Wahlkämpfen und den Entschädigungen für Tätigkeiten von Bundesparlamentariern ist heutzutage kaum mehr zu rechtfertigen. Der Nationalrat wird demnächst über den Gegenvorschlag zur Transparenzinitiative debattieren. Nimmt er ihn an, höhlt er damit die Initiative völlig aus. Übrig bliebe die Frage: Warum weigert sich das Parlament weiterhin, die für eine funktionierende Demokratie notwendige Transparenz darüber zu schaffen, wer Politikerinnen, Parteien und Abstimmungskämpfe finanziert?

Bild: Hansueli Krapf, https://commons.wikimedia.org/wiki/Category:CC-BY-SA-3.0