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(Bild: Christian Frei)

Seit bald einem halben Jahr haben die Profi-Lobbyisten keinen Zugang mehr zur Wandelhalle des Bundeshauses. Sie müssen sich weiter gedulden.

Die strikte Zugangsregelung im Bundeshaus während der Corona-Zeiten werden nur leicht gelockert. Die Verwaltungsdelegation (also die Spitzen von National- und Ständerat) beschloss, dass in der Herbstsession das wegen der Corona-Pandemie stark eingeschränkte Zutrittsregime nur leicht gelockert wird. Zugelassen werden nur die persönlichen Mitarbeitenden der National- und Ständeratsmitglieder sowie Botschafterinnen und Botschafter.

Draussen bleiben müssen die Lobbyisten. Sie gelangen üblicherweise – genauso wie die persönlichen Mitarbeiter – dank der Zutrittsausweise ins Bundeshaus, die jede Parlamentarierin und jeder Parlamentarier an zwei beliebige Personen verteilen kann.

Doch mit den persönlichen Mitarbeitern ist es so eine Sache: Auf der Liste der Zutrittsberechtigten figurieren mitunter auch Personen mit dieser Bezeichnung, die trotzdem keinen Zutritt haben werden, wie die Parlamentsdienste bestätigen. Denn um gemäss der neuen Sonderregelung Zugang zur Wandelhalle zu erhalten, müssen diese Personen gleichzeitig auf der – separat geführten – Liste der persönlichen Mitarbeiter aufgeführt sein.

Diese Liste gibt es, weil seit der neuen Legislatur eine Regeländerung persönlichen Mitarbeitern der Zugriff zu den vertraulichen Protokollen der Kommissionen erlaubt. Kommissionssitzungen sind nicht öffentlich, die Protokolle dazu folglich nur dem Kreis der Parlamentarier zugänglich – und neuerdings eben den persönlichen Mitarbeitern. Das führte dazu, dass noch vor wenigen Monaten mehrere Verbandsvertreter und Kommunikationsberater als «persönliche Mitarbeiter» von Parlamentsmitgliedern figurierten – offensichtlich, um sich so Zugang zu den geheimen Protokollen zu sichern.

Doch die aktuelle Corona-Zutrittsregelung für Gäste ist nicht so einfach, wie sie klingt– sie zeigt vor allem auch die ganze Absurdität der geltenden Zutrittsregelung für das Bundeshaus.

Damit schrumpft der Kreis der Gäste, die ins Bundeshaus dürfen, auf wenige Dutzend Personen. Auch ehemalige National- und Ständeräte – die eigentlich über eine lebenslange Zutrittsberechtigung verfügen – müssen ebenfalls draussen bleiben. Immerhin dürfen Parlamentarier bis zu vier Gäste pro Tag empfangen.

Die Lobbyisten – die weiterhin keinen Zugang zur Wandelhalle haben – beweisen ihrerseits gerade seit Monaten, dass sie auch von Aussen bestens auf die Mitglieder von National- und Ständerat einwirken können. Es ist Zeit, das geltende System grundsätzlich zu überdenken.

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