Beschreibung
Entsprechend seiner Stellung und seinen Aufgaben hat sich das Bundesgericht organisatorisch vom ursprünglichen Einkammergericht zum Gebilde mit sieben Abteilungen entwickelt: zwei zivilrechtliche Abteilungen, zwei öffentlich-rechtliche Abteilungen, eine strafrechtliche Abteilung und zwei sozialrechtliche Abteilungen. Der Sitz des Bundesgerichts ist in Lausanne; die beiden sozialrechtlichen Abteilungen sind in Luzern.