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(Bild: Christian Frei)

Seit eineinhalb Jahren müssen Mitglieder von National- und Ständerat ihren Arbeitgeber deklarieren. Eine Auswertung von Lobbywatch zeigt: Die meisten ignorieren diese Vorschrift.

Wenn es um Transparenz in eigener Sache geht, wählt das Parlament mit Vorliebe kleine Schritte. So kam es denn schon fast einer kleinen Revolution gleich, dass zu Beginn der aktuellen Legislatur im Parlamentsgesetz zwei – allerdings sehr milde – Bestimmungen zur Offenlegung von Interessenbindungen in Kraft traten. Zum einen müssen die Ratsmitglieder seither angeben, ob ein von ihnen ausgeübtes Mandat in einem Unternehmen oder in einer Organisation bezahlt oder ehrenamtlich ist. Diese Bestimmung wird offensichtlich eingehalten, denn im offiziellen Register der Interessenbindungen steht seither hinter jedem Mandat entweder «bezahlt» oder «ehrenamtlich». Ob die Angaben auch tatsächlich stimmen, kontrolliert jedoch niemand.

Gemäss Artikel 11, Absatz a des Parlamentsgesetzes sind angestellte Parlamentarierinnen und Parlamentarier neu auch verpflichtet, nicht nur ihren Beruf, sondern auch ihren Arbeitgeber zu deklarieren. Nun zeigt eine Auswertung von Lobbywatch, dass diese Bestimmung weitgehend ignoriert wird. 41 Ratsmitglieder – ein Sechstel des Parlaments – geben nicht einmal ihren Beruf an.

Noch schlechter sehen die Zahlen bei der Angabe des Arbeitgebers aus:

  • 69 Ratsmitglieder deklarieren, in welchem Unternehmen oder bei welcher Organisation sie angestellt sind.
  • 21 Ratsmitglieder nennen ihren ihren Arbeitgeber in ihrer Berufsbezeichnung.
  • 156 Parlamentarierinnen und Parlamentarier nennen keinen Arbeitgeber.

Anders ausgedrückt: lediglich ein gutes Drittel der Ständerätinnen und Nationalräte geben ordnungsgemäss an, bei wem sie angestellt sind. Das Problem: Die neue Vorschrift lässt Spielraum offen. Denn nicht alle 156 Parlamentsmitglieder, bei denen im offiziellen Parlamentsprofil kein Arbeitgeber aufgeführt ist, verstossen automatisch gegen das Gesetz. In der neuen Vorschrift heisst es ausdrücklich, dass der Arbeitgeber nur genannt werden muss, «falls das Ratsmitglied Arbeitnehmerin oder Arbeitnehmer ist». Damit fallen Anwälte mit eigener Kanzlei, Ärztinnen mit eigener Praxis und Landwirte mit eigenem Betrieb weg. Sie müssen ihren Arbeitgeber nicht deklarieren – sofern ihr Unternehmen nicht eine AG oder GmbH ist, bei denen sie selber angestellt sind.

Von den zahlreichen Unternehmerinnen, Consultants und Geschäftsführer in den beiden Räten müssten jedoch laut Gesetz vermutlich die meisten angeben, wer ihren Lohn bezahlt. Einmal mehr zeigt sich damit: Wer im Bundeshaus Transparenzregeln ignoriert oder bewusst verletzt, kommt damit problemlos durch.

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