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(Image: Martin Baron)

Die Schweiz bekommt endlich ein Gesetz über die Politikfinanzierung: Grosspender von Wahl- und Abstimungskampagnen müssen künftig offen gelegt werden.

Die Schlussabstimmungen im National- und im Ständerat waren letztlich nur noch Formsache. Am Freitag hat das Parlament einem indirekten Gegenvorschlag zur Transparenz-Initiative zugestimmt – und damit einen wahrhaft historischen Entscheid gefällt. Nach unzähligen erfolglosen Anläufen erhält die Schweiz ein Gesetz, wonach Spenden für Wahl- und Abstimmungskämpfe offen gelegt werden müssen.

Doch der Reihe nach: Am 10. Oktober 2017 reichte ein Komitee von primär linken und grünen Parteien und Organisationen die Transparenz-Initiative mit rund 109 000 gültigen Unterschriften ein. Ziel der Initiant:innen ist es, dass Spenden über 10 000 Franken an politische Parteien offengelegt werden müssen. Bei Wahl- und Abstimmungskampagnen, die über 100 000 Franken kosten, sollten die Beiträge über 10 000 Franken ebenfalls deklariert werden müssen.

Unter den bürgerlichen Parteien war der Aufschrei gross: von einer Gefahr für die Privatsphäre war die Rede und davon, dass KMUs damit von Spenden abgehalten würden, weil sie oftmals nicht wünschten, genannt zu werden.

Schon die Wahlen 2019 zeigten jedoch, dass insbesondere das zweite Argument nicht verfängt. In zwei der wohl kostspieligsten Wahlkampagnen für den Ständerat, die die Schweiz je gesehen hatte, verpflichteten sich die beiden SP-Politiker Cédric Wermuth (AG) und Hans Stöckli (BE), alle Spenden über 5000, resp. 10 000 Franken offenzulegen. Bei beiden lagen sämtliche Einzelspenden darunter.

Bewegung in den Kantonen

Auch in den Kantonen tat sich etwas. In Schwyz und Freiburg votierte die Bevölkerung im März 2018 hauchdünn für einen Transparenzartikel in der Kantonsverfassung. Während die Schwyzer:innen das danach ausgearbeitete Gesetz jedoch ablehnten (und somit wieder fast bei Null anfangen müssen), demonstriert Freiburg seit Anfang Jahr, wie Transparenz in der Politik funktioniert. In Schaffhausen votierten die Stimmberechtigten 2020 für mehr Transparenz. In der Waadt und im Wallis sind entsprechende Bemühungen im Gange.

Kurz: Die Zeit war mehr als nur reif für eine Regelung auf eidgenössischer Ebene, nicht zuletzt, um der wiederkehrenden Kritik der Staatengruppe des Europarats gegen Korruption (Greco) Genüge zu tun. Diese hatte bemängelt, die Schweiz tue zu wenig, um die Parteienfinanzierung transparenter zu machen.

Dennoch empfahl der Bundesrat im August 2018 die Transparenz-Initiative zur Ablehnung. Im Ständerat reifte jedoch die Erkenntnis, dass es Zeit ist für mehr Licht ins Dunkel der Parteifinanzen. Doch die Vermutung liegt nahe: die Initiative hat in der Bevölkerung grosse Sympathien und wäre schwierig zu bekämpfen. So schlug die kleine Kammer deshalb vor, die Sache in einem Gesetz statt in der Verfassung festzuschreiben. Der indirekten Gegenvorschlag, den die Staatspolitische Kommission des Ständerats verfasste, war jedoch für die Initiant:innen inakzeptabel: Ein Schwellenwert von 250 000 Franken für Kampagnen und 25 000 Franken für Einzelspenden war weit von ihren Vorstellungen entfernt– auch von denjenigen von Lobbywatch: In der Vernehmlassung forderten wir bei Kampagnenbudgets eine Offenlegungspflicht ab 50 000 Franken und ab 5000 Franken bei Einzelspenden.

Es folgte ein gut-eidgenössisches Kräftemessen zwischen den Räten – und schliesslich ein überraschender Kompromiss: Der Zürcher FDP-Nationalrat Andri Silberschmidt drang letzlich mit dem Vorschlag durch, die Schwelle für Einzelspenden bei (hohen) 15 000 Franken anzusetzen, die Offenlegungspflicht für Kampagnen jedoch auf 50 000 Franken festzulegen.

Wichtigstes Anliegen erreicht

Jetzt haben die Initiant:innen erklärt, die Initiative zurückzuziehen, sofern kein Referendum gegen das Gesetz ergriffen wird. Sie können sich zurecht als Sieger:innen fühlen. Zwar müssen politische Parteien immer noch nicht offenlegen, wie sie sich finanzieren und von wem sie Geld erhalten. Da aber in der Schweiz die Finanzierung viel mehr über die kantonalen als über die nationalen Parteien läuft, wären diese Angaben wohl nur von beschränkter Aussagekraft gewesen. Auch der Schwellenwert von 15 000 Franken für Einzelspenden ist höher, als dies in der Initiative vorgesehen war.

Das wichtigste Anliegen der Initiant:innen wurde jedoch in der neuen Regelung nicht nur aufgenommen, sondern sogar verschärft: Wer eine Kampagne führt, die mehr als 50 000 Franken kostet – und dazu reichen ein paar grössere Inserate und Plakate – muss künftig Farbe bekennen und die grossen Spender:innen nennen. Das Parlament hat somit die Zeichen der Zeit erkannt – endlich.

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