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Mangelnde Transparenz bei Spenden

05.07.2024 07:31 – Balz Oertli

Die Staatengruppe gegen Korruption (GRECO) evaluierte die Transparenz der Politikfinanzierung in der Schweiz. Der Bund betont dabei den Fortschritt – und vergisst zu erwähnen, dass noch viel zu tun bleibt.

Das Eidgenössische Justiz- und Polizeidepartement (EJPD) hat kürzlich in einer Pressemitteilung verkündet, die Schweiz habe Fortschritte in der Korruptionsbekämpfung gemacht. Die Staatengruppe gegen Korruption (GRECO) des Europarats habe die Entwicklungen in der Schweiz positiv bewertet.

Die GRECO ist ein Gremium des Europarats, das sich aus 50 Mitgliedstaaten zusammensetzt und sich für die Einhaltung von Antikorruptionsstandards einsetzt. 2011 evaluierte die GRECO die Regelungen zur Politiktransparenz in der Schweiz: Ungenügend, so das damalige Fazit.

Regelmässige Rüffel

In regelmässigen Nachträgen prüft die GRECO nun, ob die Schweiz den damaligen Empfehlungen nachkommt. Vor einem Jahr kritisierte die GRECO, zum Beispiel, die fehlende Offenlegung der Vergütungen der Parlamentsmitglieder – Lobbywatch berichtete. Parlamentarier:innen müssten weiterhin nicht angeben, wie viel sie mit Nebenbeschäftigungen verdienen. Diese Forderung bleibt unerfüllt: Der Ständerat lehnte einen entsprechenden Verstoss der ehemaligen Ständerätin Mazzone in der letzten Session ab.

Jetzt aber habe die Schweiz Fortschritte gemacht, fasst die EJPD den neusten GRECO-Bericht zusammen. «Namentlich die neuen Regeln für mehr Transparenz bei der Politikfinanzierung leisten dazu einen wichtigen Beitrag», so die Medienmitteilung. Diverse Medien vermeldeten die Schlagzeile.

Schwellenwert zu hoch

Doch ein genauerer Blick in den GRECO-Bericht zeigt ein anderes Bild. Es geht um die Transparenz bei der Politikfinanzierung. Die Schweiz habe «gewisse Fortschritte» gemacht, so die GRECO, «allerdings gibt es in einigen Punkten noch Verbesserungsbedarf».

So etwa beim Schwellenwert, ab der Spenden offengelegt werden müssen. Spenden müssen in der Schweiz erst ab 15'000 Franken veröffentlicht werden. Das sei zu hoch, man solle über eine Senkung dieses Schwellenwerts nachdenken, so die GRECO.

Der Reiz der Gönnervereine

Ganz grundsätzlich sei die Transparenz der Finanzierung von Parteien und Kampagnen durch Dritte ungenügend. So sei es z. B. weiterhin möglich, Zuwendungen über eine Stiftung zu leiten und so auch grössere Beträge anonym zu spenden. Eine solche Grossspende der Familie Hug – die zuerst über die Rütli-Stiftung anonymisiert worden war – an die Stromgesetzgegner:innen hat gerade vor ein paar Wochen für Schlagzeilen gesorgt.

Der Spende der Familie Hug ist kein Einzelfall. Gemeinsam mit dem WAV Recherchekollektiv, opendata.ch und investigativ.ch führt Lobbywatch seit letztem Herbst die Transparenzplattform «das Geld + die Politik» auf welche die veröffentlichten Finanzen der Schweizer Politik aufbereitet werden. Ein Blick in die Daten zeigt: insgesamt 66 Spenden von solchen Gönnervereinen wurden bis jetzt veröffentlicht. Wie die folgende Tabelle zeigt, benutzen vorwiegend die Parteien der Ratsrechten diese Verschleierungstaktik.

Akteur:in Betrag Anzahl Spenden von Gönnervereinen
SVP 1'991'060.00 26
FDP 1'425'930.00 26
Die Mitte 444'989.80 10
Alliance Vaudoise 128'540.00 1
Komitee Renteninitiative Ja 60'000.00 2
Allianz gegen das Stromgesetz 50'000.00 1
Total 4'100'519.80 66

Weiterhin nur teilweise umgesetzt

Der Bericht der GRECO bemängelt aber noch weitere Punkte: So müssten politische Akteur:innen in der Schweiz nur die Einnahmen und nicht die Ausgaben offenlegen. Und es fehle an einer flächendeckenden Überprüfung der Buchführung der Parteien und Verbände.

Positiv wertet die GRECO aber die Umsetzung der Politikfinanzierungs-Regelungen. Insbesondere die stichprobenartigen Kontrollen der EFK, wie auch die angedrohten Sanktionen seien positiv zu werten.

Der jetzige «Zweiten Nachtrags zum zweiten Konformitätsbericht» schliesst die Evaluation der GRECO zur Politikfinanzierung. Von den ursprünglich gemachten sechs Empfehlungen zur Transparenz der Politikfinanzierung in der Schweiz betrachtet das Europaratsgremium zwei als vollständig umgesetzt, zwei als teilweise umgesetzt und zwei als nicht umgesetzt. Die Schweizer Behörden seien daher eingeladen, «die GRECO über künftige Weiterentwicklungen hinsichtlich einer vollständigen Umsetzung der Empfehlungen zu informieren.»