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Schöne, nutzlose Regeln

05.09.2019 14:24 – Philippe Wenger

Die Staatspolitische Kommission des Ständerats will mit einem Gegenvorschlag die Transparenz-Initiative aushebeln. Die Richtung stimmt, aber mit viel zu hohen Limiten macht die Kommission ihr Gesetz gleich selber überflüssig.

Die Volksinitiative «Für mehr Transparenz in der Politikfinanzierung» greift ein Problem auf, für das die Schweiz seit Jahren immer und immer wieder gerügt wird: Niemand weiss so genau, woher das Geld kommt, dass unseren Politbetrieb finanziert. Im Parlament sträuben sich die immer gleichen (meist bürgerlichen) Kräfte dagegen, offen zu legen, wer Abstimmungs- und Wahlkampagnen und die Parteien finanziert.

Dabei wüsste man es eigentlich schon, wie das geht mit dieser Transparenz. Das beweist der Gegenvorschlag zur Volksinitiative, den die Staatspolitische Kommission des Ständerats ausgearbeitet hat. Der Gegenvorschlag entstand, weil das Anliegen der Transparenz in der Politfinanzierung nach Meinung der Kommission nicht in die Verfassung gehöre, wie es bei der Volksinitiative zwangsläufig geschehen würde. Und die Initiative geht der Kommission zu weit.

Dieser Gegenvorschlag liest sich streckenweise wirklich gut: Man hat zum Beispiel daran gedacht, neben den Parteispenden auch Zuwendungen an Unterschriftensammlungen und Wahlkampagnen ins Gesetz mit aufzunehmen, Spenden aus dem Ausland zu verbieten, oder dass Spenden nicht nur unverzüglich gemeldet, sondern auch ebenso sofort veröffentlicht gehören. Auch sind einigermassen empfindliche Bussen vorgesehen (die doch noch ein wenig höher sein dürften), wenn jemand es «vergisst» die Grossspende vom Konzern XY oder dem Parteifreund YZ zu melden.

Dass solche Regeln nötig sind, hat Lobbywatch.ch immer betont, ob man davon im Parlament wirklich überzeugt ist, ist eine andere Frage. Aber der Druck von aussen scheint gross genug zu sein: Wenn Politik mit Geld aus unbekannten Quellen finanziert wird, untergräbt dies das Vertrauen in das ganze System. In Europa ist es deshalb mittlerweile gang und gäbe, dass offen gelegt werden muss, wer finanziell hinter einer Politkampagne oder einer Partei steht. Eine bereits 15 Jahre alte Studie fand heraus, dass eine Spende in West- und Nordeuropa an eine politische Partei oder Kampagne offen gelegt werden muss, wenn sie im Schnitt 3500 Euro überschreitet. Die Schweiz hinkt in dieser Hinsicht noch weit hinterher. Hierzulande muss gar nichts deklariert werden.

Doch all die schönen Regeln, die im Gegenvorschlag stehen, hat der Ständerat gleich selber für schlichtweg nutzlos erklärt. Er hat den Schwellenwert, ab dem Spenden offen gelegt werden müssen, astronomisch hoch angesetzt.
Spenden an politische Parteien und Kampagnen müssten demnach erst ab 25 000 Franken pro Person und Jahr ausgewiesen werden. Und eine Kampagne darf laut dem Gegenvorschlag bis zu 250 000 Franken kosten, bevor die Herkunft der Mittel dafür deklariert werden müssen.

Mal ganz abgesehen davon, dass eine nationale Abstimmungskampagne vielleicht nicht den gleichen Schwellenwert wie eine kantonal geführte Wahlkampagne haben sollte, sind diese Werte schlicht absurd hoch. Die Regeln würden nur in Ausnahmesituationen greifen und die meisten Spenderinnen und Kampagnenkomitees müssten gar nichts offen legen.

Lobbywatch.ch fordert den Ständerat deshalb in der Vernehmlassungsantwort das Parlament auf, seine eigenen Regeln ernst zu nehmen und den Schwellenwert drastisch zu senken: Für Wahlen soll ein Schwellenwert von 25 000, für Abstimmungen einer von 100 000 Franken gelten, ab dem die für die Kampagne aufgewendeten Gelder offen gelegt werden müssen. Einzelspenden an Parteien und Kampagnen sollen ab 5000 Franken deklarationspflichtig werden.

Alles andere würde heissen, dass man den Stimmbürgerinnen und Stimmbürgern Sand in die Augen streut. Ein Gesetz über Parteienfinanzierung, das so hohe Schwellenwerte kennt, dass sie nie erreicht werden, kann man getrost sein lassen.