14.01.2020 12:24 – Thomas Angeli
Der Walliser CVP-Ständerat Beat Rieder will mit einer Parlamentarischen Initiative Interessenskonflikte von Kommissionsmitgliedern verhindern. Bei seiner Partei stösst er damit nicht nur auf Gegenliebe.
Interview: Thomas Angeli
Herr Rieder, Sie fordern, dass Parlamentarier keine bezahlten Mandate mehr annehmen dürfen, die im Zusammenhang mit ihrer Mitgliedschaft in parlamentarischen Kommissionen stehen. Wollen Sie eigentlich Ehrenmitglied von Lobbywatch werden?
Beat Rieder: Ich habe schon genug Ehrenmitgliedschaften, ich verzichte.
Was hat Sie zu dieser Parlamentarischen Initiative bewogen?
Es ist offenkundig, dass Lobbying zu Politik gehört. Aber es werden dabei immer wieder Grenzen überschritten, und in einem direktdemokratischen System sollten diese vermieden werden. Es ist aber relativ schwierig, diese Grenzen zu ziehen, wenn man einerseits das Milizparlament aufrecht zu erhalten, gleichzeitig aber die Interessenkonflikte im Rahmen halten will. Dort ansetzen, wo es aus meiner Sicht vernünftig ist. Nehmen wir das Beispiel der Gesundheitskommission (SGK). Wenn ein Parlamentarier ein Leben lang mit Gesundheitspolitik nichts am Hut hatte, dann in der SGK Einsitz nimmt, und ein paar Monate später ein Mandat einer Krankenversicherung hat, das ihm 120 000 Franken pro Jahr einbringt…
… ein sehr realitätsnahes Beispiel.
Ein rein hypothetisches Beispiel. In einem solchen Fall ist für mich der Konflikt zwischen dem politischen Mandat und dem geschäftlichen Interesse offenkundig. Einerseits hat man ein bezahltes Mandat, das einen zwingt, die Interessen der Krankenkasse zu vertreten, andererseits ist man Gesundheitspolitiker, der das Gesamtwohl im Auge haben sollte. Derart eklatante Fälle kann und sollte man meines Erachtens mit einer gesetzlichen Regelung verbieten.
Stellen Sie solche Fälle auch in anderen Kommissionen fest?
Durchaus, wenn auch nicht in diesem Ausmass. Ich kann mir zumindest vorstellen, dass es zum Beispiel in der Kommission für Umwelt, Raumplaung und Energie (Urek) solche Fälle gibt. Ich bin zum Beispiel ein Vertreter eines typischen Wasserschlosskantons, des Wallis. Als Politiker bin ich in der Energiepolitik exponiert, etwa beim Wasserzins. Wenn ich jetzt ein Mandat eines grossen Energiekonzerns annehmen würde, so hätte ich ein Dilemma: Entweder vertrete ich die Interessen des Kantons Wallis oder diejenigen des Energiekonzerns. Zwischen diesen beiden Interessen ein Gleichgewicht zu finden, ist quasi unmöglich. Mit meinem Vorstoss kann man jedoch als Parlamentarier das geschäftliche Mandat nach wie vor ausüben, aber man darf nicht mehr in der entsprechenden Kommission sitzen. Dabei gibt es drei Ausnahmen: Wenn man das Mandat schon früher innehatte, wenn es bloss ein Bagatellmandat ist, oder wenn es sich um eine hauptberufliche Tätigkeit handelt.
Für Anwälte und Treuhänder gibt es ein Schlupfloch. Sie müssen ihre beruflichen Mandate nicht deklarieren, weil diese unter das Berufsgeheimnis fallen.
Da setze ich ein Fragezeichen. Es gibt für einen Anwalt tatsächlich Mandate, die unter das Anwaltsgeheimnis fallen und nicht deklariert werden müssen. Aber gerade die kritischen Mandate, von denen wir hier reden, gehören meines Erachtens nicht dazu, weil es sich dabei nicht um eine anwaltschaftliche Tätigkeit handelt. Es ist aber möglich, dass es einen Graubereich gibt, der sich nicht ganz abdecken lässt.
Wenn man das Ganze etwas weiter denkt, so gibt es noch die Möglichkeit, dass man erst nach dem Ende der politischen Tätigkeit für seinen Einsatz zugunsten eines Unternehmens oder einer Branche mit einem gut bezahlten Mandat belohnt wird. Abgetretene Mitglieder des Bundesrats haben diesbezüglich in den vergangenen Jahren gezeigt, dass das möglich ist.
Das ist nicht vermeidbar, sonst müsste man ein Berufsparlament einführen. Bei Bundesräten liegt der Fall anders, da könnte man solchen Praktiken einen Riegel schieben. Aber das wollte das Parlament nicht.
Sind Sie mit Ihrem Vorstoss bei Ihrer Partei, der CVP, eigentlich auf viel Gegenliebe gestossen?
Ja klar, alle sind hell begeistert (lacht). Nein, es ist kein Parteivorstoss. Es geht mir darum, die Glaubwürdigkeit des Parlaments und der Politik in der Schweiz zu stärken. Es geht mir auch darum, dass man über eine bessere Entschädigung der politischen Arbeit diskutiert, so dass ein Parlamentarier nicht jedes x-beliebige Mandat annehmen muss, um sein Einkommen aufzubessern. Das ist der Kernpunkt. Wenn man heute als Milizparlamentarier auf solche bezahlten Mandate verzichtet, hat man unter Umständen ein schlechteres Einkommen als vorher. Das darf nicht sein, sonst wird das politische System komplett unterhöhlt.
Konkret bedeutet das: Parlamentarier müssten für ihre Arbeit besser entschädigt werden. Ganz genau. Ich fände es zum Beispiel gut, wenn die Mitglieder von National- und Ständerat nur noch die effektiven Spesen und Übernachtungsentschädigungen ausbezahlt erhalten würden, und keine Pauschalbeträge. Aber dann muss man über die Taggeldentschädigung reden und darüber, ob diese reicht, um die Parlamentsarbeit so zu erledigen, wie das die Bürgerinnen und Bürger erwarten dürfen. Heute geht diese Rechnung nicht auf.
Sie kommen der Ehrenmitgliedschaft bei Lobbywatch sehr nahe. Wir fordern das schon lange.
Ich verlange nicht, dass die Entschädigungen dem Niveau von ausländischen Parlamenten entspricht. Aber sie muss angemessen erhöht werden, damit man die Flexibilität hat, auf bezahlte Verwaltungsratsmandate zu verzichten. Dagegen wehren sich jedoch sehr viele Parteien. Sie suggerieren, Parlamentsarbeit dürfe nur minimal entschädigt werden. Damit fördern sie aber geradezu, dass Politiker bezahlte Mandate annehmen.
Beat Rieder, 56, ist Rechtsanwalt und Notar. Seit 2015 vertritt er für die CVP den Kanton Wallis im Ständerat. Rieders Parlamentarische Initiative wurde von der Staatspolitischen Kommission des Ständerats mit 7 zu 2 Stimmen gutgeheissen und geht jetzt an den Nationalrat.
Nach dem Ständerat hat auch die Staatspolitische Kommission des Nationalrats (SPK-N) die Parlamentarische Initiative gutgeheissen, und zwar mit 15 zu 6 Stimmen. Damit erhält die SPK des Ständerats den Auftrag, die notwendige Änderung des Parlamentsrechts vorzubereiten.