Description
Betrieb einer Universalbank. Tätigung aller möglichen Bank- und Finanzgeschäfte. Die Gesellschaft kann sich in bankähnlichen oder mit ihrer Tätigkeit als Universalbank in Beziehung stehenden Branchen, je schwergewichtig im Inland, nach Massgabe des Geschäftsreglements auch im Ausland, betätigen, Liegenschaften erwerben, belasten, verkaufen und verwalten sowie sich an andern Unternehmen, namentlich an anderen Bank-, Finanz- und Dienstleistungsgesellschaften, beteiligen.