Description
Die Planungs- und Baukommission besteht aus mindestens 7 Mitgliedern und wird vom Gemeinderat alle 4 Jahre gewählt.
In den Aufgabenbereich der Planungs- und Baukommission fallen insbesondere:
a. Beratung des Gemeinderates in Fragen der Planung über das Gemeindegebiet, der Siedlungs-, Verkehrs- und Landschaftsplanung und Erarbeitung entsprechender Konzepte im Auftrag des Gemeinderates,
b. Begleitung bei Planungsaufgaben, wie Ortsplanung, Zentrumsplanung, Quartierplanung, generelle Entwässerungsplanung (GEP), usw.,
c. Fachliche Beurteilung von Bebauungs- und Gestaltungsplänen,
b. Mitwirkung bei der Erarbeitung von Stellungnahmen zu Gesetzes- und Reglementsentwürfen, welche das Bauwesen betreffen.