Description
Im Bereich Behinderung hat der Kanton St.Gallen den gesetzlichen Auftrag zur Bezeichnung einer Ombudsstelle. Aus diesem Grund stellt er sicher, dass die Anforderungen an die personelle und organisatorische Unabhängigkeit sowie die fachliche Eignung der Stelle gewährleistet sind. Der Kanton begrüsst die private Initiative und hat mit dem Verein OSAB eine Leistungsvereinbarung abgeschlossen. Im Weiteren finanziert sich der Verein OSAB durch Mitgliederbeiträge und Spenden.