Description
Die Lungenliga Schweiz bezweckt die Bekämpfung von Lungenkrankheiten, Atembehinderungen, Tuberkulose und Allergien. Sie kann sich auch für Patientinnen und Patienten anderer Krankheitsgruppen einsetzen. Sie kann zu diesem Zweck auf Beschluss des Delegiertenrates (DR) Gesellschaften gründen, sich an solchen beteiligen oder mit solchen zusammenarbeiten. In Kantonen, wo eine andere gemeinnützige Institution die Aufgaben einer kantonalen Lungenliga wahrnimmt, wird die Zusammenarbeit mit der Lungenliga Schweiz vertraglich geregelt. Alle statutarischen Regelungen, die sich auf die kantonalen Lungenligen beziehen, gelten sinngemäss für die Form der vertraglichen Zusammenarbeit.