Description
Die Burgergemeinde Bern verfügt weder über öffentlich-rechtliches Territorium noch über Steuerhoheit. Und doch ist sie in der bernischen Kantonsverfassung als öffentlich-rechtliche Körperschaft anerkannt und dem Gemeindegesetz unterstellt. Sie ist eine so genannte Personengemeinde, im Gegensatz zu den als Territorialgemeinden ausgestalteten Einwohnergemeinden. Die Burgergemeinde Bern setzt sich aus 17 676 Angehörigen der 13 Gesellschaften und Zünfte und den Burgerinnen und Burgern ohne Zunftangehörigkeit zusammen.
Soweit ihr Vermögen und dessen Ertrag nicht der Fürsorge dienen, ist die Burgergemeinde Bern steuerpflichtig. Sie erfüllt vielfältige soziale, kulturelle, wissenschaftliche und ökologische Aufgaben, die der gesamten bernischen Öffentlichkeit zugutekommen. Die Mittel dazu erwirtschaftet die Burgergemeinde mit ihrem Grundeigentum und mit der DC Bank.
Die Burgerschaft
Zur Burgergemeinde Bern gehört man durch Abstammung oder Adoption. Neuen Bewerbern kann das Burgerrecht - auf ein entsprechendes Gesuch hin - von den Stimmberechtigten erteilt werden. Das Burgerrecht kann in Form einer Schenkung Personen erteilt werden, die sich in besonderer Weise für Bern oder das öffentliche Wohl eingesetzt haben.
Die Burgerschaft ist weder ein Interessenverband noch ein Zusammenschluss von Gleichgesinnten. Sie kommt auch nicht in den Genuss eines Burgernutzens und hat keine Vorrechte gegenüber der übrigen Bevölkerung.