Description
In gemeinsamer Selbsthilfe: Sicherstellung einer repräsentativen Vertretung der Organisationen und Institutionen der schweizerischen Fleischwirtschaft; Förderung der Zusammenarbeit unter den Marktpartnern als nationales Kompetenzzentrum für Schlachtvieh und Fleisch; Förderung einer qualitativ hochstehenden und wettbewerbsfähigen inländischen Fleischwirtschaft; Erfüllung von Leistungsaufträgen des Bundes, insbesondere gestützt auf das Landwirtschaftsgesetz (LwG) vom 29.4.1998, Art. 51 (Übertragung von öffentlichen Aufgaben) und darauf gestützten Ausführungsbestimmungen; Wahrnehmung von weiteren Aufgaben, wie z.B. Marketing-Kommunikation, Bereitstellung statistischer Daten und Erbringung von Dienstleistungen.