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Interkantonale Kulturlastenausgleich

Kulturförderung, Kantone/Regionen, Öffentlich-rechtliche Anstalt, Stans

Angaben zur Organisation
Beschreibung
Der Interkantonale Kulturlastenausgleich ist eine Vereinbarung der Kantone Uri, Schwyz, Zug, Aargau, Luzern und Zürich mit dem Ziel, die interkantonale Zusammenarbeit im Bereich überregionaler Kultureinrichtungen zu regeln. Im Fokus steht dabei der Ausgleich für die kulturellen Zentrumslasten der Standortkantone Luzern und Zürich.
VerbindungsartDirekt Indirekt