Beschreibung
Zweck des Genossenschaftsverbandes ist: Die Durchführung des gesetzlichen Familienausgleichs (Familien-, Ausbildungs- und Geburtszulagen) gemäss den entsprechenden kantonalen Bestimmungen für die Mitglieder der dem Genossenschaftsverband angeschlossenen Arbeitgeber- und Arbeitnehmerverbände; sowie die Anlage und Verwaltung der zweckgebundenen Überschüsse.