Beschreibung
Zum Zwecke der Überwachung der Anwendung und Auslegung des Gesamtarbeitsvertrages setzen die Vertragsparteien diesen gemeinsamen Ausschuss (C.P.F.) ein, der aus sechs Mitgliedern
besteht. Darunter drei Vertreter der Geschäfte, drei Vertreter der repräsentativsten vertragschliessenden Gewerkschaftsorganisationen. Der Vorsitz des Gemischten Ausschusses wird von einem Gewerkschaftsvertreter übernommen, während das Sekretariat von Vertretern der Geschäftsinhabers (Tarchini FoxTown SA).