Beschreibung
Zur Vermittlung in Kollektivstreitigkeiten zwischen Arbeitgebern und Arbeitnehmern über das Arbeitsverhältnis, die über die Grenzen eines Kantons hinausreichen, kann der Bundesrat das Eidgenössische Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung (WBF) ermächtigen, von Fall zu Fall eine eidgenössische Einigungsstelle einzusetzen.