Beschreibung
Eidgenössische Volksinitiative "Jederzeit Strom für alle (Blackout stoppen)"
Die Bundesverfassung wird wie folgt geändert:
Art. 89 Abs. 6 und 7
⁶ Die Stromversorgung muss jederzeit sichergestellt sein. Der Bund legt dafür die Verantwortlichkeiten fest.
⁷ Die Stromproduktion hat umwelt- und klimaschonend zu erfolgen. Alle klimaschonenden Arten der Stromerzeugung sind zulässig.