Beschreibung
Erfüllung öffentlicher Aufgaben in den Bereichen Elektrizität, Erdgas, Fernwärme, Trinkwasser und thermische Kehrichtverwertung; im Rahmen der Verfügbarkeit Gewährleistung der Versorgung des Kantons Basel-Stadt mit leitungsgebundener Energie und mit leitungsgebundenem Trinkwasser nach Massgabe des IWB-Gesetzes und des Bundesrechts; die Versorgung umfasst Bau, Betrieb und Unterhalt von betriebseigenen Anlagen für Produktion, Speicherung, Transport und Verteilung, die Beteiligung an solchen Anlagen sowie die Beschaffung von Energie und Trinkwasser; Erstellen, Betreiben und Unterhalt von sicheren und leistungsfähigen Netzen in den Sparten Elektrizität, Erdgas, Fernwärme und Trinkwasser; Erlass von Werkvorschriften über die technischen Voraussetzungen für den Anschluss an ihre Versorgungsnetze; Sicherstellung von Leistungen in den Bereichen öffentliche Beleuchtung, öffentliche Uhren und öffentliche Brunnen auf der Basis eines Leistungsauftrags; Anbieten von Kundenberatung zum sparsamen Umgang mit Energie und zur Nutzung erneuerbarer Energie; Erlassen von Vorschriften, die für die technische Ausführung der Hausinstallationen für die Versorgung mit Elektrizität, Erdgas und Trinkwasser erforderlich sind oder die zur Ergänzung des Bundesrechts und der Vorschriften der betreffenden Fachverbände notwendig sind; Erteilung einer Bewilligung für die Erstellung, die Änderung und den Unterhalt dieser Installationen an diejenigen Unternehmungen, die über entsprechendes Personal mit eidgenössisch anerkannten Fachausweisen verfügen, sowie Führung einer Liste der zugelassenen Unternehmungen und Durchführung der erforderlichen Kontrollen dieser Installationen; Erbringen von gewerblichen Leistungen nach wirtschaftlichen Grundsätzen gestützt auf das IWB-Gesetz; kann die im IWB-Gesetz aufgeführten Leistungen auch ausserhalb des Kantonsgebiets erbringen sowie Energiedienstleistungen, Telekommunikationsdienste und weitere branchenähnliche Tätigkeiten anbieten.