Beschreibung
Zweck: Bau und Führung von Gastronomie- und Beherbergungsbetrieben sowie Führung von touristischen Dienstleistungsgesellschaften. Kann die Führung auch an Dritte abgeben. Kann Zweigniederlassungen und Tochtergesellschaften errichten und sich an anderen Unternehmen beteiligen. Kann Grundeigentum erwerben, belasten, veräussern und verwalten. Kann auch Finanzierungen für eigene oder fremde Rechnung vornehmen sowie Garantien und Bürgschaften für Tochtergesellschaften und Dritte eingehen.