Beschreibung
Die Stiftung bezweckt die Sicherstellung der Kundengelder im Sinne der Vorschriften des Bundesgesetzes über Pauschalreisen vom 18. Juni 1993 (PRG). Gemäss Art. 18 muss der Veranstalter oder Vermittler einer Pauschalreise für den Fall der Zahlungsunfähigkeit oder des Konkurses die Erstattung bezahlter Beträge und/oder die Rückreise des Konsumenten sicherstellen. Im Rahmen dieser Bestimmung steht die STS für die Verpflichtungen der bei der STS angeschlossenen Veranstalter/Vermittler.