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Verband öffentlicher Verkehr, Genossenschaft (VöV)

Öffentlicher Verkehr, Genossenschaft, Bern

Angaben zur Organisation
Homepage
www.voev.ch
Handelsregister UID
CHE-107.816.575
Beschreibung
Der VöV setzt sich ein für günstige Rahmenbedingungen, damit ein attraktives, kundenfreundliches und nachhaltiges öV-Angebot in allen Regionen der Schweiz erbracht werden kann. Der VöV vertritt die Interessen der Transportunternehmen des öV und des Schienengüterverkehrs in der Schweiz. Er unterstützt die Zusammenarbeit der Mitglieder, erbringt Dienstleistungen im Interesse der Branche und fördert die brancheninterne Zusammenarbeit. Seinen Zweck erfüllt der VöV insbesondere dadurch, dass er; die gemeinsamen Interessen der Unternehmungen des öffentlichen Verkehrs gegenüber Behörden, Politik und Dritten vertritt; den Erfahrungsaustausch unter den Mitgliedern und die Zusammenarbeit mit den am Verkehr interessierten Kreisen pflegt; bei definierten Aufgaben eine koordinierende und moderierende Rolle zwischen den Mitgliedern einnimmt; die Öffentlichkeit und die Behörden über die Bedeutung, die Herausforderungen und die Lösungen des öffentlichen Verkehrs informiert; im Mandatsverhältnis die Geschäftsstelle des nationalen Direkten Verkehrs führt; Branchenlösungen fördert oder entwickelt sowie gemeinsame Standards oder Regelwerke herausgibt; die unabhängige Ombudsstelle öffentlicher Verkehr einrichtet und finanziert; den Mitgliedern allgemeine Auskünfte rechtlicher, wirtschaftlicher, betrieblicher, technischer, tariflicher und administrativer Art erteilt; Fachveranstaltungen nach Massgabe der Mitgliederbedürfnisse organisiert; bedarfsgerecht die berufliche Aus- und Weiterbildung der Mitarbeitenden aller Stufen fördert; als Dienstleister übergeordnete Aufgaben der Branche wahrnimmt und den Mitgliedern gegen Entgelt Unternehmungsberatung anbieten kann; die Vereinheitlichung der Betriebsmittel fördert; die Datenerhebung und Datenbearbeitung zwecks Ausarbeitung und Publikation von verkehrswirtschaftlichen und verkehrspolitischen Statistiken in aggregierter Form fördert. Individuelle Unternehmensdaten werden der Öffentlichkeit nur nach expliziter Einwilligung der Mitglieder bekannt gegeben; bei Konflikten zwischen Mitgliedern auf Wunsch der betroffenen Mitglieder vermittelt; die Grundlagen für ein Branchenschiedsgericht schafft; darauf hinwirkt, dass die Eisenbahninfrastrukturbetreiber die Netzentwicklung der Eisenbahninfrastruktur aufeinander abstimmen und koordinieren.
VerbindungsartDirekt Indirekt