Beschreibung
Das Bundesamt für Justiz erarbeitet Erlasse auf dem Gebiet des Zivilrechts, des Strafrechts, des Schuldbetreibungs- und Konkursrechts, des internationalen Privatrechts sowie in gewissen Bereichen des Staats- und Verwaltungsrechts.
Es berät die Departemente und Bundesämter bei allen Rechtsetzungsgeschäften und erstellt Gutachten.
Das Amt übt ferner die Oberaufsicht des Bundes im Handelsregister-, Zivilstands- und Grundbuchwesen, beim Grundstückerwerb durch Personen im Ausland sowie im Bereich des Straf- und Massnahmenvollzuges aus und führt das Schweizerische Strafregister.