Beschreibung
Der Zweck besteht in der Wahrnehmung und Durchsetzung der gemeinsamen Anliegen der Personalverbände, insbesondere Anstellungsbedingungen, Besoldungen, Pensionskasse, Sozialleistungen, Ausbildung, Weiterbildung und Fortbildung. Dazu kommt die gemeinsame Stellungnahme zu Vernehmlassungen und Wahrnehmung des Vorschlagsrechts bei Personalvertretungswahlen.