Beschreibung
Die Kommission berät den Regierungsrat, die Verwaltung und die Gemeinden bei der Umsetzung des Sozialhilfegesetzes und richtet ihre Arbeit auf eine ganzheitliche Sozial-, Existenzsicherungs- und Familienpolitik des Kantons aus.
Sie wird von der Gesundheits- und Fürsorgedirektorin oder vom Gesundheits- und Fürsorgedirektor präsidiert und setzt sich zusammen aus Vertreterinnen und Vertretern der Kantonsverwaltung, der Gemeinden, des Grossen Rats, von Fachorganisationen und der Sozialpartner.
(vgl. Art. 4-7 BSG 860.111 - Verordnung über die öffentliche Sozialhilfe)