Beschreibung
Gemäss Artikel 89 des Arbeitslosenversicherungsgesetzes (AVIG) überwacht die Kommission Stand und Entwicklung des Fonds und prüft Jahresrechnung und Jahresbericht zuhanden des Bundesrates. Sie berät den Bundesrat in allen finanziellen Fragen der Versicherung und in Rechtssetzungsfragen und kann ihm diesbezüglich auch Anträge stellen.