Beschreibung
Mit dem Erlass der Bundesgesetze vom 14. Dezember 1990 über die Harmonisierung der direkten Steuern der Kantone und Gemeinden und über die direkte Bundessteuer wurde der Auftrag zur Harmonisierung der direkten Steuern zwischen den Kantonen und zwischen dem Bund und den Kantonen erfüllt. Aufgabe der KHST ist es, die Zusammenarbeit zwischen Bund und Kantone sicherzustellen und mittels Beratung das Eidgenössische Finanzdepartement bei der Anpassung und Auslegung der rechtlichen Grundlagen zu unterstützen.