Beschreibung
Frieden stiften zwischen zwei verfeindeten Parteien hat in der Eidgenossenschaft eine sehr lange Tradition. Seit mehr als 200 Jahren sind Friedensrichter zuständig für die Vermittlung zwischen Bürgern und Justiz und somit erste Anlaufstelle bei Zivilstreitigkeiten.
In einigen Kantonen kennt man uns als Friedensrichter, in andern als Vermittler - die Funktion ist dieselbe.
Wir werden demokratisch gewählt, sind volksnah und lokal
verankert.