Beschreibung
Berufliche Vorsorge im Rahmen des BVG und seiner Ausführungsbestimmungen für die Arbeitnehmer der Stifterfirma, der mit ihr affiliierten Gesellschaften und mit ihr befreundeten Gesellschaften und Unternehmen sowie für deren Angehörige und Hinterlassene gegen die wirtschaftlichen Folgen von Alter, Tod und Invalidität. Die Stiftung kann über die gesetzlichen Mindestleistungen hinaus weitergehende Personalfürsorge und Personalwohlfahrt jeglicher Art betreiben.