Beschreibung
Zweck: Im Sinne des genossenschaftlichen Gedankengutes von Friedrich Wilhelm Raiffeisen Bankgeschäfte in allen bankgemässen Formen zu tätigen, sowie Liegenschaften zu Bankzwecken oder im Zusammenhang mit hängigen oder drohenden Zwangsverwertungen zu kaufen, verkaufen, neu- oder umzubauen.