Beschreibung
Zweck der Genossenschaft ist die Förderung der wirtschaftlichen, kulturellen und gesellschaftlichen Interessen ihrer Mitglieder auf genossenschaftlicher Basis. Sie räumt ihren Mitgliedern Vorteile ein wie beispielsweise Vorzugskonditionen bei ihren Beteiligungs- und Tochtergesellschaften, den vergünstigten Besuch von kulturellen und sportlichen Anlässen. Die Genossenschaft verfolgt diesen Zweck, indem sie sich an Unternehmungen, beispielsweise an Finanzinstituten und Immobiliengesellschaften, beteiligt. Die Genossenschaft kann ferner Grundstücke erwerben oder veräussern sowie alle Geschäfte eingehen und Verträge abschliessen, die geeignet sind, den Zweck der Genossenschaft zu fördern oder damit im Zusammenhang stehen.