Beschreibung
Art. 2 Zweck
1 Die Gesellschaft
fördert den Informations-, Meinungs- und Erfahrungsaustausch zwischen Personen, die sich beruflich, wissenschaftlich oder in ihrer Eigenschaft als Ratsmitglieder mit Fragen der Kompetenzen, der Organisation und des Verfahrens von Parlamenten beschäftigen;
fördert das Bewusstsein über Rolle und Funktion von Parlamenten;
fördert die wissenschaftliche Forschung über Parlamente.