Beschreibung
Im Sinne des genossenschaftlichen Gedankengutes von Friedrich Wilhelm Raiffeisen folgende Bankgeschäfte tätigen: Entgegennahme von Geldern in allen bankgemässen Formen, einschliesslich Spareinlagen; Hypothekar- und Kreditgeschäft, Abwicklung des Zahlungsverkehrs; indifferentes Geschäft, insbesondere das Wertschriftengeschäft. Die Genossenschaft kann Liegenschaften zu Bankzwecken kaufen sowie neu- und umbauen, Liegenschaften im Zwangsverwertungsverfahren ersteigern oder zur Vermeidung einer Versteigerung ankaufen, Liegenschaften verkaufen sowie alle mit Liegenschaften im Zusammenhang stehenden grundbuchlichen Rechte und Lasten begründen und löschen.