Beschreibung
Da die Raumordnung in der Schweiz nicht eine bundesinterne Angelegenheit ist, sondern eine Gemeinschaftsaufgabe der drei Staatsebenen darstellt, wurde am 2. Juni 1997 der Rat für Raumordnung (ROR) eingesetzt. Der ROR ist eine ausserparlamentarische Kommission, welche den Bundesrat bzw. die für die Regionalpolitik und Raumplanung zuständigen Verwaltungseinheiten des Bundes (SECO und ARE) in grundsätzlichen Fragen der Raumordnungspolitik berät.