Beschreibung
Weitergehende Vorsorge zugunsten der Arbeitnehmer der Firma sowie deren Hinterbliebenen gegen die wirtschaftlichen Folgen von Alter, Invalidität und Tod, sowie in der Unterstützung des Vorsorgenehmers oder seiner Hinterlassenen in Notlagen wie bei Krankheit, Unfall, Invalidität, Arbeitslosigkeit. Der Stiftung kann durch Beschluss des Stiftungsrates mittels einer schriftlichen Anschlussvereinbarung, die der Aufsichtsbehörde zur Kenntnis zu bringen ist, auch das Personal von mit der Firma wirtschaftlich oder finanziell verbundener Unternehmungen angeschlossen werden, sofern der Stiftung hiezu die nötigen Mittel zur Verfügung gestellt und die Rechte der bisherigen Destinatäre nicht geschmälert werden. Der Stiftungszweck kann erfüllt werden: a) durch eine autonome Pensionskasse, wenn die versicherungstechnischen Voraussetzungen dafür erfüllt sind, b) durch Versicherungsverträge, wobei die Stiftung Versicherungsnehmerin und Begünstigte sein muss, c) durch eine Alterssparkasse, allenfalls mit ergänzender Risikoversicherung. Die Stiftung kann zur Finanzierung von Beiträgen und Versicherungsprämien auch Leistungen an andere steuerbefreite Personalvorsorgeeinrichtungen erbringen, die zugunsten der Destinatäre bestehen.