Beschreibung
Gemäss Statuten bezweckt die RKGK:
- die Abstimmung und gemeinsame Vertretung ländlicher und gebirgsspezifischer Anliegen und Interessen gegenüber dem Bund, den Kantonen, den Verbänden und der Öffentlichkeit;
- eine wirksame Verdeutlichung des Nutzens der ländlichen Gebiete und der Berggebiete für den Zusammenhalt des gesamten Landes;
- eine effiziente Zusammenarbeit zwischen den kantonalen Verwaltungen mittels gegenseitiger Information über anstehende Herausforderungen für das ländliche Gebiet und das Berggebiet sowie mittels Erarbeitung gemeinsamer Lösungsansätze.