Beschreibung
Die Gesellschaft bezweckt die Förderung des Gesundheitswesens, insbesondere die Durchführung der Kranken- und Unfallversicherung nach dem Bundesgesetz über die Krankenversicherung (KVG) und dem Bundesgesetz über die Unfallversicherung (UVG). Sie bietet den Versicherungsschutz nach den Grundsätzen des Bundesgesetzes über die Krankenversicherung (KVG) an. Die Gesellschaft kann Regionalstellen errichten, sich an Organisationen anschliessen, solche gründen, übernehmen oder veräussern, Bestrebungen zur Schadensverhütung im Bereich von Krankheit, Unfall, Invalidität und Tod unterstützen sowie Verpflichtungen übernehmen, die sich aus zwischenstaatlichen Verträgen über Sozialversicherung ergeben.