Beschreibung
Zum Baunebengewerbe gehören grundsätzlich sämtliche übrigen Bauarbeiten wie bspw. Maler-, Gipser-, Dachdecker-, Plattenleger-, Gärtner-, Spenglerei-, Heizungs-, Klima-, Lüftungs-, Schreiner-, Zimmerei-, Metallbau- sowie Sanitär- und Elektroinstallationsarbeiten. Diese Abgrenzung entbindet den Auftraggeber allerdings nicht davon, im Einzelfall zu prüfen, ob die konkreten Bauarbeiten ein tragendes Element betreffen; dies deshalb weil bestimmte Arbeitsgattungen (bspw. Zimmerei- oder Metallbauarbeiten) je nach Bauvorhaben ein tragendes oder nicht tragendes Element betreffen können.
Kommissionen
Kommission für Wirtschaft und Abgaben NR (WAK-NR)
Kommission für Wirtschaft und Abgaben SR (WAK-SR)