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Die Schlupflöcher bleiben bestehen

05.09.2022 07:00 – Philippe Wenger

Bei den nächsten National- und Städeratswahlen 2023 müssen die Parteien ihre Finanzen offenlegen. Leider hat es der Bundesrat verpasst, im letzten Moment in der Verordnung nachzubessern.

Das Positive vorweg: Bei den nächsten National- und Ständeratswahlen müssen Parteien im nationalen Wahlkampf erstmals ihre Spenden und Wahlkampfbudgets offen legen. Doch damit ist noch längst nicht alles im Butter. Im Frühling schaute sich Lobbywatch den Entwurf über die Verordnung VPofi genau an. Damit werden die neuen Transparenzbestimmungen umgesetzt, die das Parlament 2021 beschlossen hat. Der Bundesrat hat die Antworten von Lobbywatch und vieler anderen Organisationen ausgewertet. Jetzt hat er die Verordnung verabschiedet. Leider bleiben einige Schlupflöcher trotz der Kritik von Lobbywatch bestehen.

Namenlose Spender:innen

Schlupfloch 1: Nur, wer eine Kampagne führt, muss offenlegen, woher die Spenden kommen. Das klingt einleuchtend, öffnet aber auch die Chance für politische Alibi-Komitees, deren einziges Ziel die Umgehung der Offenlegung ist. Möchten Sie einem politischen Anliegen Geld spenden, aber nicht offenlegen, wer Sie sind? Gründen Sie das «Team für eine starke Schweiz»! Dieses «Team» sammelt anonym Gelder und spendet sie an die Kampagne. Die Kampagne weist dann brav aus, wie viel Geld das «Team für eine starke Schweiz» bezahlt hat. Offenlegungspflicht erfüllt, Transparenz abgewehrt.

Was im Kanton Genf mit einer ähnlichen Regelung bereits Realität ist, wird wohl auch auf nationaler Ebene ab kommendem Jahr stärker auftreten. Etwas dagegen zu unternehmen, ist aus Sicht des Regulators alles andere als einfach und wahrscheinlich bedarf es die Arbeit von investigativen Journalist:innen, um die Hinterleute dieser Alibi-Komitees zu entlarven.

Schein-Singles in der Kampagnenführung

Schlupfloch 2: Wenn ein Teil der Kampagne für 30 000 Franken Plakate aufhängen lässt und ein anderer Teil eine Social-Media-Kampagne für 20 000 Franken fährt, ist der Schwellenwert von 50 000 Franken erreicht. Diese Kampagne müsste ihre Grossspender:innen offenlegen. In der ursprünglichen Fassung der Verordnung hätten sich die beiden Teile aber Mühe geben müssen, nicht als zwei getrennte Kampagnen zu gelten. Oder anders gesagt: Man hätte jede noch so grosse Kampagne leicht in viele kleine Kampagnen aufteilen können, die unter der Offenlegungsschwelle von 50 000 Franken geblieben wären.

Hier hat der Bundesrat nachgebessert. Statt dass eine «gemeinsame Kampagne» nur dann eine solche ist, wenn die Teilnehmenden «eine Kampagne gemeinsam planen, in der Öffentlichkeit gemeinsam auftreten und eine gemeinsame Rechnung führen», gilt als gemeinsam, wenn die Planung und das öffentliche Auftreten zusammen erfolgt. Dass hier nur die Rechnung aus dieser unnötigen Kumulation entfernt wurde, ist eine Verbesserung. Noch besser wäre gewesen, man hätte das und durch ein oder ersetzt. Eine Kampange wäre dann also eine gemeinsame, wenn Planung, Auftritte oder Rechnung zusammen erstellt werden.

Das Register vergisst zügig

Schlupfloch 3: Die Transparenz wird mit einem Register umgesetzt. In diesem Register, das von der Eidgenössischen Finanzkontrolle (EFK) beaufsichtigt wird, landen alle Namen von Spender:innen und Begünstigten sowie alle Angaben darüber, welches politische Anliegen von wem wie viel Geld erhalten hat. Aber: Nach fünf Jahren wird alles wieder gelöscht. So will es, trotz Kritik von Lobbywatch, die endgültige Verordnung.

Das ist eine merkwürdige Regel und zeigt eine transparenz-feindliche Grundhaltung, denn sie verunmöglicht Langzeitvergleiche. Allerdings ist davon auszugehen, dass die Daten auch künftig erhalten bleiben, denn Journalist:innen, Wissenschaftler:innen oder Unternehmer:innen, die mit den Daten Geschäften möchten, werden diese voraussichtlich speichern und aufbereiten.

Wir wissen nicht, ob der Inhalt des Registers stimmt

Schlupfloch 4: Schlichtweg ignoriert hat der Bundesrat in der endgültigen Verordnung ein Gutachten der Uni Bern zur Problematik, wenn gemeldete Daten nicht korrekt sind. In der Verordnung steht unverändert: «Die eingereichten Angaben und Dokumente werden auch dann veröffentlicht, wenn ein Verdacht auf einen Verstoss gegen die Offenlegungspflichten besteht (…)» Von einem Hinweis auf diesen Verdacht oder gar auf ein eingeleitetes Strafverfahren, wie es neben Lobbywatch auch die SP, die Grünen und drei zivilgesellschaftliche Organisationen forderten, keine Spur. Der Verdacht muss die Kontrollbehörde EFK erst dazu veranlassen, ein Strafverfahren zu eröffnen (was keine kleine Hürde ist). Erst wenn ein Strafverfahren zu einer Verurteilung geführt hat, wird ein kommentarloser Hinweis angebracht, dass die gemachten Angaben falsch sind. Die Daten bleiben drin.

Die Uni Bern machte in einem Gutachten auf diesen Schwachpunkt aufmerksam und hielt fest: «Echte Transparenz ist indes nur gegeben, wenn die publizierten Daten der Wahrheit entsprechen. Transparenz und Wahrhaftigkeit gehen Hand in Hand; das Eine ergibt ohne das Andere keinen Sinn.»

Interner Widerspruch

Die ursprüngliche Fassung der Verordnung hatte gar für die Kontrollbehörde EFK zu viele Eier im Korb. Die Neue Zürcher Zeitung schrieb vor ein paar Tagen über die Haltung der EFK: «Wenn der Bundesrat der Finanzkontrolle keine schärferen Instrumente in die Hand gebe, werde sie diese Aufgabe nicht übernehmen.» Insbesondere der oben erwähnte Mangel, Informationen publizieren zu müssen, die möglicherweise falsch sind, aber auch das Verbot, unangemeldete Kontrollen durchzuführen, stossen der Finanzkontrolle verständlicherweise sauer auf.

Ob die zaghaften Verbesserungen an dieser Haltung etwas ändern, wird sich zeigen. So, wie sich auch zeigen wird, ob nun mehr Transparenz erreicht wird. Lobbywatch wird mit Argusaugen darauf achten, dass das neue Register nicht zu einem Deckmäntelchen wird, um Politik weiterhin verdeckt zu finanzieren.