12.12.2018 22:14 – Thomas Angeli
Alle betonen, wie wichtig Transparenz sei. Doch etwas tun will niemand. Der Ständerat krebst zurück und will jetzt doch kein Lobbyregister einführen.
Die parlamentarische Initiative von Didier Berberat «für transparentes Lobbying im eidgenössischen Parlament» ist mittlerweile dreieinhalb Jahre alt, und nach diversen Irrungen und Wirrungen hat der Ständerat ein drittes Mal darüber beraten. Von der ursprünglichen Forderung des Neuenburger SP-Ständerats bleibt jedoch nicht mehr viel übrig. Berberat forderte einen radikalen Wechsel. Statt dass jedes Parlamentsmitglied zwei Zutrittsausweise vergeben kann, sollte ein Lobbyistenregister den Zugang regeln: Interessenvertreterinnen und -vertreter sollten sich im Bundeshaus offiziell akkreditieren können, müssten dazu aber ihre Auftraggeber nennen.
National- und Ständerat stellten sich im Grundsatz hinter diese Forderung, doch jetzt, da es konkret wird, krebst der Ständerat zurück. Das Götti-System mit den zwei Zutrittsausweisen liegt den Ständerätinnen und -räten ganz offensichtlich zu sehr am Herzen. Damit können sie weiterhin selber bestimmen, welchen Lobbyisten sie Zugang ins Bundeshaus ermöglichen – eine demokratiepolitisch äusserst fragwürdige Regelung. Denn heute gelangen jene Lobbyisten in die Wandelhalle, die einem Politiker persönlich nahe stehen.
Nach der Debatte im Ständerat steht fest: Wenn der Nationalrat der kleinen Kammer folgen sollte, wird aus der von Didier Berberat angedachten Reform bestenfalls ein Mini-Reförmchen. Neu müssen Angestellte von Lobbyagenturen deklarieren, in wessen Auftrag sie unterwegs sind. Das ist denn auch gerade die einzige Neuerung. Bisher mussten sie nur ihre Funktion angeben, was viele aber nicht tun. Zudem sind Parlamentarierinnen und Parlamentarier verpflichtet, Gäste mit einem Tagespass ständig zu begleiten (was eigentlich schon bisher vorgeschrieben war, aber nur selten befolgt wurde). Und schliesslich schaffte der Ständerat endlich eine gesetzliche Grundlage für den Zugang von Ex-Parlamentariern ins Bundeshaus. Rund 400 ehemalige Ratsmitglieder besitzen einen entsprechenden Ausweis und konnten damit bisher völlig unkontrolliert lobbyieren. Dabei stellte die Kommission fest, dass dafür nicht einmal eine Rechtsgrundlage existierte, wie Ständerat Andrea Caroni (FDP, AR) ausführte. Künftig müssen die alt Nationalräte und Ex-Ständerätinnen immerhin ihren Auftraggeber angeben, wenn sie den Ausweis zum Lobbyieren benutzen.
Ein Lobbyistenregister mit nachvollziehbaren Kriterien für den Zugang zum Bundeshaus ist mit dem Entscheid des Ständerats jedoch in weite Ferne gerückt.