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Keine Leuchttürme der Transparenz

17.06.2019 05:01 – Thomas Angeli

Zwei Vorstösse von FDP und SVP verlangten in den letzten zwei Wochen im Nationalrat mehr Transparenz. Komisch nur, dass die Urheber sonst eben dies konsequent ablehnen.

Was ist bloss mit den Bürgerlichen los? Wer die letzten zwei Wochen die Diskussionen im Nationalrat verfolgte, rieb sich erstaunt die Augen: Sowohl Gewerbeverbands-Präsident Hans-Ulrich Bigler (FDP, ZH), als auch der Zürcher SVP-Vertreter Claudio Zanetti machten sich für mehr Transparenz stark. Was auf den ersten Blick wie die grosse bürgerliche Kehrtwende aussah, entpuppte sich jedoch bei genauerem Hinsehen als schlecht kaschiertes Ablenkungsmanöver.

Claudio Zanetti schlug in einer Parlamentarischen Initiative eine Art Gesinnungskontrolle für Medienschaffende vor. Dazu wollte er das Parlamentsgesetz um einen Paragraphen ersetzen, der Journalistinnen und Journalisten von ganz oder teilweise staatlich finanzierten Medien vorschreibt, Mitgliedschaften in Parteien und politischen Organisationen der Bundeskanzlei zu melden. Zudem sollten sie den eigenen politischen Standpunkt «gemäss eines in der Politologie gebräulichen Fragenkatalogs» darlegen. Die Journalistinnen und Journalisten «schulden der Bevölkerung in gleichem Masse Rechenschaft wie gewählte Volksvertreterinnen und Volksvertreter».

Die Regelung zielt auf die von Zanetti wenig geliebte Berichterstattung der SRG-Medien, würde aber auch sämtliche durch Gebührengelder mitfinanzierten Lokalradio- und Fernsehstationen treffen, die über das Geschehen im Bundeshaus berichten. Ebenfalls zur Gesinnungsprüfung antreten müssten die Journalistinnen und Journalisten der Agentur Keystone-SDA. Zanettis unverhohlener Angriff auf die Medienfreiheit unter dem Deckmäntelchen der Transparenz wurde jedoch im Nationalrat nicht goutiert: Der Rat verwarf das Ansinnen deutlich.

Verwaltungskontrolle à la Gewerbeverband

Erfolgreich war jedoch Gewerbeverbands-Präsident Hans-Ulrich Bigler: Er verlangt, dass Kaderangestellte der Bundesverwaltung, von verwaltungsähnlichen Organisationen sowie von Beratungsunternehmen, welche für die Verwaltung arbeiten, ihre Interessenbindungen analog dem Parlament in einem Register bekanntgeben müssen.

Biglers Begründung: «Im Unterschied zu Parlamentsmitgliedern und ausserparlamentarischen Kommissionen sind die Interessenbindungen der Verwaltungsangehörigen nirgendwo registriert. Es ist angesichts dieser Ausgangslage schlicht unmöglich, die politischen Präferenzen der Verwaltung abzuschätzen.»

Biglers Vorstösse und Interventionen gegen die Bundesverwaltung sind legendär. In seinen vier Jahren im Nationalrat reichte er über 20 Vorstösse ein, die gegen die Verwaltung gerichtet waren. Etwa zu «masslosen Kompetenzüberschreitungen des Bundesamts für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen», «Politpropaganda aus der Bundesverwaltung» oder zur «Politisierung der Energieforschung».

Nun ist unbestritten, dass die Verwaltung bei Gesetzgebungsprozessen wichtige Weichen stellt. Allerdings, und das stellte auch der Bundesrat in seiner Antwort auf Biglers Vorstoss klar, haben Bundesangestellte schon heute die Pflicht, ausserberufliche Tätigkeiten ihren Vorgesetzten zu melden. Droht bei einem Geschäft ein Interessenskonflikt, müssen selbst unentgeltlich ausgeübte Tätigkeiten gemeldet werden. Aufgrund verschiedener Pflichten, die die Bundesangestellten haben (etwa ein Verbot zur Annahme von Geschenken, die Wahrung des Berufs- und Geschäftsgeheimnisses sowie die Ausstandspflicht), kommt der Bundesrat zu einem simplen Schluss: Die Stellung von Bundesangestellten lasse sich mit derjenigen von Parlamentsmitgliedern, die frei über ihre ausserparlamentarischen Tätigkeiten entscheiden können, «nicht vergleichen». Der Nationalrat sah dies jedoch anders und nahm Biglers Forderung an. Jetzt muss der Ständerat entscheiden.

Nagelprobe am 18. Juni

Die beiden Vorstösse entbehren nicht einer gewissen Ironie, denn weder Zanetti noch Bigler sind Leuchttürme der Transparenz. Im Gegenteil: Beide haben sämtliche Vorstösse zu mehr Transparenz bei den Interessenbindungen von Parlamentsmitgliedern und ihren Gästen abgelehnt.

Am kommenden Dienstag, dem 18. Juni, haben sie immerhin die Gelegenheit, dies zu korrigieren. Dann geht es im Nationalrat um die Einführung eines Lobbyistenregisters. Mit einem Nein zum Nichteintretensantrag der Kommission (und damit einem Ja zur Einführung eines solchen Registers) könnten sie ihre Vorstösse immerhin ein klein wenig glaubwürdiger erscheinen lassen.